Musik an Verwertungsgesellschaften melden

Arbeiten Sie an Inhalten, die für TV, Film oder Radio bestimmt sind? Dann melden Sie in jedem Fall die in Ihrem Projekt verwendete Musik. Es ist ganz einfach.

Was sind Aufführungsrechte?

Die Aufführungsrechte umfassen die öffentliche Nutzung von Musik in audiovisuellen Inhalten wie Fernsehsendungen, Filmen, Werbespots und Online-Videos. Wenn Ihr Projekt Musik enthält und ausgestrahlt wird, müssen Rundfunkanstalten diese Nutzung an Verwertungsgesellschaften (VGs) melden. VGs verfolgen, wie oft die Musik gespielt wird, und stellen sicher, dass Künstler und Herausgeber bezahlt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist eine VG?
Wenn Ihr Projekt abgeschlossen und zur Sendung eingereicht wurde, wird zuerst die darin enthaltene Musik durch eine entsprechende Verwertungsgesellschaft (VG) geprüft. Haben Sie das gewusst?

Solche VG sind Gesellschaften, die sich um die Verwaltung der musikalischen Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte kümmern und bestehende Vereinbarungen mit Fernseh- und Radiosendern sowie anderen öffentlichen Sendeanstalten haben. In den USA gibt es ASCAP, BMI und SESAC, in Großbritannien PRS, in Kanada SOCAN usw.

Sendeanstalten sind verpflichtet, der VG sämtliche in ihren Inhalten verwendete Musik zu melden. Die VG zahlt den Künstlern anhand dieser Informationen dann eine Vergütung, je nachdem, wie oft deren Musik gespielt wurde.
Inwiefern betrifft mich das?
Wenn Sie eine PremiumBeat-Lizenz erworben haben, müssen Sie sich in der Regel keine Gedanken über zusätzliche Gebühren machen. Diese werden exklusiv zwischen Sender und VG über Pauschallizenzvereinbarungen abgerechnet.* Sie sind jedoch verpflichtet, die in Ihrem Projekt verwendete Musik korrekt an die VG und den Musikherausgeber (uns) zu melden.

Dank Ihnen erhalten Künstler dann eine Vergütung für die öffentliche Aufführung ihrer Werke.
Wie melde ich Musik, die ich in meinem Projekt verwendet habe?
Musik wird über ein sogenanntes Cuesheet gemeldet, in dem die Einzelheiten sämtlicher Musik festgehalten werden, die in einer Audio- oder Audio-Video-Produktion zur öffentlichen Aufführung verwendet wurde.

Sämtliche Angaben zu Komponisten und Musikverlagen für unsere Musik stellen wir auf Anfrage an support@premiumbeat.com zur Verfügung. Nennen Sie uns dazu einfach den oder die Titel der verwendeten Musikstücke, dann geben wir Ihnen die nötigen Daten für das Cuesheet.

Füllen Sie das Cuesheet aus und sorgen Sie dann dafür, dass es elektronisch an folgende Empfänger gesendet wird (entweder durch Sie selbst oder durch Ihre Produktionsfirma): an jede auf dem Cuesheet aufgeführte VG (siehe Kontaktdaten unten) sowie an den Musikverlag (das sind wir) unter Cuesheets@shutterstock.com.

ASCAP: cuesheet@ascap.com oder tvcuesheet@ascap.com
BMI: cuesheets@bmi.com
SESAC: cuesheets@sesac.com
SOCAN: cuesheetsubmit@socan.com
PRS: avoverseascuesheets@prsformusic.com
APRA: onlinecues@apra.com.au
BUMA: cuesheet@bumastemra.nl
* Besondere Umstände
In bestimmten Ländern, etwa in der Schweiz (SUISA), Deutschland (GEMA) und Japan (JASRAC), arbeiten die lokalen Verwertungsgesellschaften etwas anders als andere VGs. Sie folgen besonderen Regeln und halten sich damit an die örtlichen Gesetze.
Es ist möglich, dass sie zusätzliche Lizenzgebühren für die Nutzung erheben. Bei weitergehenden Fragen oder Bedenken wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige VG.

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Mit unserer einfachen Musiklizenzierung und unserem herausragendem Support unterstützen wir Sie bestmöglich. Wenn wir etwas für Sie tun können, kontaktieren Sie uns.