Lizenzvertrag

Dies ist eine Vereinbarung zwischen Shutterstock Canada, ULC, geschäftlich tätig als PremiumBeat („PremiumBeat“) und Ihnen oder dem Arbeitgeber, in dessen Auftrag Sie diesen Vertrag eingehen („Sie/Ihnen“). Durch die Nutzung unserer Website und/oder den Erwerb einer Lizenz von uns stimmen Sie zu, an die folgenden allgemeine Geschäftsbedingungen (die „Vereinbarung“) gebunden zu sein, da dieselben zur Lizenz gehören, die Sie erwerben.

Diese Übersetzung stellen wir Ihnen zum besseren Verständnis zur Verfügung. Sie ist kein rechtliches Dokument. Der ursprüngliche Text ist in der <a href="/license-agreement">englischen Originalfassung</a> dargelegt.


1 – Definitionen

Produktion: Ein Medienprojekt, mit dem eine Aufnahme synchronisiert wird.

Aufnahme: Ein bestimmtes aufgenommenes Stück (Musik, Soundeffekt usw.), das zur Lizenzierung von PremiumBeat zur Verfügung steht (einschließlich, soweit zutreffend, der darin verkörperten musikalischen Komposition).

Werbung: Eine Produktion mit einer Dauer von höchstens drei Minuten, die eine offen gesponserte, nicht persönliche Botschaft vermittelt, um ein Produkt und/oder eine Dienstleistung zu bewerben oder zu verkaufen.

Unterhaltungsprojekt: Eine Produktion, bei der es sich nicht um Werbung handelt und die für Unterhaltungszwecke vorgesehen ist.

Monetarisiertes Konto: ein Konto auf einer Social-Media-Plattform, über das Sie eine werbebasierte oder sonstige Vergütung in Verbindung mit dem Vertrieb Ihrer Produktionen erhalten.

GEMA-freie Musik: Die Aufnahmen, die als „GEMA-frei“ gekennzeichnet sind. Zur Klarstellung: „Soundeffekte“ sind GEMA-frei, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind.

Websites: Sämtliche Online-Nutzung (Zugriff über einen Webbrowser und – zur Klarstellung – nicht über eine Anwendung) mit Ausnahme von Social-Media-Plattformen (und ähnlichen oder analogen Plattformen, die hier nicht ausdrücklich genannt werden).

Social-Media-Plattformen: Instagram, Facebook, Twitter, Twitch, TikTok, YouTube (www.youtube.com), Vimeo (www.vimeo.com) und weitere Plattformen für den Vertrieb interaktiver Inhalte

Fernsehen: Lineare Fernsehprogramme, die über Rundfunk, Satellitenfernsehen, sogenanntes „IPTV“, und/oder Kabelfernsehen verbreitet werden; OTT-Videodienste (z. B. Netflix, Hulu, Amazon, Disney+, Apple+ und ähnliche oder analoge Dienste) sind hiervon jedoch ausdrücklich ausgenommen.

2 – Nicht-exklusive PremiumBeat-Lizenzen

Durch den Kauf einer PremiumBeat-Lizenz gewährt PremiumBeat Ihnen das eingeschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare, weltweit gültige (mit Ausnahme solcher Fälle, die ausdrücklich auf ein einzelnes „geografisches Gebiet“ begrenzt sind) Recht und dauerhaft die Lizenz, eine Aufnahme gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vereinbarung und der Creator-, Standard- oder Premium-Lizenz, je nach Vorliegen, zu modifizieren (unter Beachtung einschlägiger Einschränkungen) und zu verwenden. Unter Berücksichtigung der Lizenz, die Sie erwerben, stimmen Sie hiermit zu, an PremiumBeat eine bestimmte Lizenzgebühr gemäß den Tarifen auf unserer Website zu entrichten. Aktuelle Preise entnehmen Sie bitte unserer Lizenz-Seite.

Hörproben von Aufnahmen stehen auf der PremiumBeat-Website zum Download zur Verfügung, sind ausschließlich zum Zwecke der internen Prüfung und Begutachtung des Kunden vorgesehen und dürfen zu keinem sonstigen Zweck genutzt werden. Dies schließt unter anderem jegliche nicht lizenzierte Nutzung in kommerziellem Material, Werbung, digitalen Medien oder Video-Synchronisierung ein.

Detaillierte Infos zu jeder Lizenz finden Sie unten, ebenso detaillierte Angaben hinsichtlich aller Lizenzarten:

3 – Zusätzliche Bedingungen für sämtliche Lizenzarten

Eine in diesem Rahmen lizenzierte Aufnahme ist nur für Ihre persönliche Nutzung bzw. die Einzelnutzung in Ihrem Unternehmen bestimmt. Sie dürfen die Aufnahme für persönliche und/oder professionelle Produktionen nutzen (mit Ausnahme einer Creator-Lizenz können solche professionellen Produktionen für Ihre Kunden oder Ihren Arbeitgeber erstellt werden).

Mit Ausnahme von „GEMA-freier“ Musik (einschließlich Soundeffekten) umfasst diese Lizenz keine öffentlichen Aufführungsrechte. Für Musik, die nicht als „GEMA-frei“ gekennzeichnet ist, müssen, damit in TV- und Radioproduktionen verwendete Musik ordnungsgemäß gemeldet werden kann, bei den Rundfunknetzen, Sendern und entsprechenden Verwertungsgesellschaften Cuesheets eingereicht und in Kopie per E-Mail an cuesheets@shutterstock.com gesendet werden. PremiumBeat stellt alle Cuesheet-Informationen auf Anfrage zur Verfügung. Unbeschadet des Vorstehenden oder anderslautender Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und in Hinblick auf die GEMA-freie Musik stimmen Sie zu, dass nichts in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht von PremiumBeat ausschließt, Anspruch auf einen Anteil an sogenannten „Black Box“-Geldern oder anderen Geldern geltend zu machen, die von einer Verwertungsgesellschaft oder anderweitig durch allgemeine Verteilung auf Länderbasis gezahlt werden bzw. zur Zahlung fällig sind. Darüber hinaus gilt: Wenn GEMA-freie Musik von einer juristischen Person, die an der Ausstellung oder sonstigen Übertragung von Programmen beteiligt ist (jeweils ein „nachgeschalteter Händler“), öffentlich vorgeführt oder zwecks Aufführung zur Verfügung gestellt wird und diese Vorführung dazu führt, dass der nachgeschaltete Händler Gebühren und Tantiemen an eine Organisation für Aufführungsrechte in einer Gerichtsbarkeit zahlt, schließt nichts in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht von PremiumBeat aus, einen Anspruch auf einen Anteil dieser Gelder geltend zu machen; wobei anerkannt wird, dass, wenn ein nachgeschalteter Händler nicht durch Lizenzen von Organisationen für Aufführungsrechte für die Aufführung von Aufnahmen lizenziert ist, die Verwendung der GEMA-freien Musik als Bestandteil einer durch den nachgeschalteten Händler vertriebenen, ausgestellten und/oder übertragenen Produktion als direkt lizenziert gilt, und für den nachgeschalteten Händler besteht keine Pflicht (im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen), für eine solche Nutzung eine Lizenz von einer Organisation für Aufführungsrechte einzuholen.

Mit all unseren Lizenzen dürfen Sie eine Produktion auf einer oder über eine Social-Media-Plattform verbreiten, doch das Eigentum an der Aufnahme, die in einem solchen Projekt enthalten ist, verbleibt bei PremiumBeat. Sie dürfen die Eigentumsrechte an der Aufnahme durch Inhaltserkennungs- und/oder Registrierungssysteme (wie etwa Content ID von YouTube) nicht für sich beanspruchen (oder sie anderweitig verfügbar machen), auch nicht, wenn sie mit Ihrer Produktion synchronisiert ist.

Alle hierin gewährten Lizenzen sind nicht-exklusiv und setzen voraus, dass die Aufnahme zeitlich mit einer Produktion synchronisiert wird.

Creator-Lizenz

Eine „Creator-Musiklizenz“ gewährt Ihnen die folgenden Nutzungsrechte und Berechtigungen:


  • Bei Produktionen, die auf Social-Media-Plattformen verbreitet werden, einschließlich bis zu einem monetarisierten Kanal;

  • Bei Produktionen, die über Websites vertrieben werden;

  • Bei Podcast-Produktionen;

  • Bei Produktionen, die von einem Studenten ausschließlich im Zusammenhang mit Bildungsbemühungen und nicht für den kommerziellen Vertrieb durchgeführt werden.

Kundenbeschränkung bei der Creator-Musiklizenz: Sie dürfen keine Produktionen im Auftrag eines Kunden erstellen, die Musik verwenden, die unter einer Creator-Musiklizenz lizenziert ist. Creator-Musiklizenzen sind für Ihren eigenen persönlichen Gebrauch oder den Ihres direkten Arbeitgebers bestimmt.

Standardlizenz

Eine „Standard-Musiklizenz“ gewährt Ihnen die folgenden Nutzungsrechte und Berechtigungen (zusätzlich zu den Rechten, die im Rahmen einer Creator-Lizenz verfügbar sind):


  • Bei Produktionen, die auf Social-Media-Plattformen verbreitet werden, einschließlich bis zu fünf monetarisierten Accounts;

  • Bei Werbung, deren Verbreitung auf Websites und Social-Media-Plattformen beschränkt ist.

Kundenvertrieb bei der Standard- und Premium-Musiklizenz: Sowohl die Standard- als auch die Premium-Musiklizenz erlauben die Erstellung von Produktionen im Auftrag Ihres Kunden oder des Kunden Ihres direkten Arbeitgebers.

Premium-Lizenz

Eine „Premium-Musiklizenz“ gewährt Ihnen die folgenden Nutzungsrechte und Berechtigungen (zusätzlich zu den Rechten, die im Rahmen einer Standard- bzw. Creator-Lizenz verfügbar sind):


  • Bei Produktionen, die auf Social-Media-Plattformen verbreitet werden, einschließlich unbegrenzter monetarisierter Accounts;

  • Bei Produktionen, die über Rundfunk, Kabel, VOD, OTT oder Radio vertrieben werden; Fernsehen, in einem einzelnen geografischen Gebiet;

  • Bei Produktionen, die als Kinofilm vertrieben werden (einschließlich zugehöriger Trailer, unabhängig vom Vertriebsmedium), sofern das Budget für eine solche Produktion nicht mehr als 2.000.000 USD beträgt;

  • Als Teil von Produktionen, die in physischen Verkaufsstellen, an Werbestandorten in Geschäften, auf Messen, in Geschäften und bei anderen industriellen und gewerblichen Veranstaltungen verwendet werden, vorausgesetzt, diese Verwendung ist auf ein einziges Land beschränkt;

  • Bei Produktionen, die eine mobile Anwendung („App“) oder eine andere Softwareanwendung darstellen, nicht mehr als 1.000 einzelne Downloads (insgesamt);

  • Bei Produktionen, die ein Videospiel darstellen, sofern das Budget für eine solche Produktion nicht mehr als 2.000.000 USD beträgt.

Business-Lizenz

Eine „Business-Musiklizenz“ gewährt Ihnen die folgenden Nutzungsrechte und Berechtigungen (zusätzlich zu den Rechten, die im Rahmen einer Premium-, Standard- bzw. Creator-Lizenz verfügbar sind)


  • Bei Produktionen, die auf Social-Media-Plattformen verbreitet werden, einschließlich unbegrenzter monetarisierter Accounts;

  • Bei Produktionen, die über Rundfunk, Kabel, VOD, OTT oder Radio vertrieben werden; Fernsehen, in bis zu fünf geografischen Gebieten;

  • Bei Produktionen, die als Kinofilm vertrieben werden (einschließlich zugehöriger Trailer, unabhängig vom Vertriebsmedium), sofern das Budget für eine solche Produktion nicht mehr als 5.000.000 USD beträgt;

  • Als Teil von Produktionen, die in physischen Verkaufsstellen, an Werbestandorten in Geschäften, auf Messen, in Geschäften und bei anderen industriellen und gewerblichen Veranstaltungen verwendet werden, vorausgesetzt, diese Verwendung ist auf bis zu fünf Länder beschränkt;

  • Bei Produktionen, die eine mobile Anwendung („App“) oder eine andere Softwareanwendung darstellen, nicht mehr als 50.000 einzelne Downloads (insgesamt);

  • Bei Produktionen, die ein Videospiel darstellen, sofern das Budget für eine solche Produktion nicht mehr als 5.000.000 USD beträgt.

4 – Nutzungsbeschränkungen

Folgendes ist Ihnen untersagt:

  • Verkauf, Übertragung, Vergabe einer Sublizenz, Verschenken oder anderweitiges Zuweisen der Aufnahmen oder Ihrer hiernach diesbezüglich gewährten Rechte an eine andere Partei.
  • Weiterverkauf der Aufnahme an sich oder als Teil eines Pakets, ausgenommen ausschließlich in der Form wie es in Ihrer Produktion enthalten ist.
  • Weiterverkauf der Aufnahme (oder anderweitige Bereitstellung) in jeder Form, die es Dritten ermöglichen würde, die Aufnahme als separate Datei herunterzuladen, zum Beispiel in E-Card- oder Website-Vorlagen.
  • Weiterverkauf der Aufnahme (oder anderweitige Bereitstellung) als Teil eines beliebigen Konkurrenzprodukts wie etwa Musikzusammenstellungen oder Musikarchive.
  • Verkauf der Aufnahme (oder anderweitiges Zurverfügungstellen) als, oder als Teil, Ihrer eigenen Musik oder Ihr Lied, selbst wenn sie umgewandelt oder bearbeitet wurde oder Sie der Musik weitere Instrumente oder Gesang hinzugefügt haben.
  • Behauptung, Sie seien der Urheber oder Rechteinhaber der Aufnahme oder jeglicher aus der Aufnahme abgeleiteter Werke.

5 – Eigentum

Sie erkennen hiermit an, dass PremiumBeat der Inhaber sämtlicher Rechte, Titel und Anteile an der Aufnahme ist und bleibt. Dies schließt uneingeschränkt auch jedes enthaltene Copyright ein. Die Aufnahme unterliegt kanadischen und internationalen Urheberrechtsgesetzen und wird durch diese geschützt. Diese Lizenz ist nicht-exklusiv, und PremiumBeat behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Lizenzen der Aufnahme an Dritte zu verkaufen.

6 – Haftungsbeschränkung

PremiumBeat gibt keine Gewährleistung und macht keine Zusicherung, weder ausdrücklich noch implizit, außer der Gewährleistung, dass das Unternehmen das Recht besitzt, die hierin gewährte Lizenz zu vergeben. Die vollständige Haftung, die PremiumBeat aus dieser Vereinbarung durch Ihre Nutzung einer Aufnahme erwächst, soll auf die Lizenzgebühr beschränkt sein, die Sie für eine solche Aufnahme gezahlt haben. Sie stimmen hiermit zu, dass Ihnen diese Lizenz ohne jede weitere Gewährleistung oder Regressansprüche gewährt wird.

7 – Verfügbarkeit

PremiumBeat unternimmt alle denkbaren Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die im Online-Archiv enthaltenen Aufnahmen jederzeit zur Verfügung stehen, Allerdings sichert PremiumBeat weder zu noch gewährleistet PremiumBeat, dass sämtliche Aufnahmen zu jeder Zeit garantiert zur Verfügung stehen. PremiumBeat behält sich vor, die Lizenzierung bestimmter Aufnahmen nach eigenem Ermessen einzustellen. Für den Fall, dass PremiumBeat mitgeteilt wird oder anderweitig zu dem Schluss kommt, dass eine Aufnahme womöglich dem Anspruch auf Rechteverletzung Dritter unterliegen kann, für die PremiumBeat haftbar gemacht werden kann, darf PremiumBeat Sie verbindlich auffordern, die Nutzung der Aufnahme unverzüglich einzustellen, die Aufnahme aus den eingesetzten Räumlichkeiten, Computersystemen und der Speicherung/Aufbewahrung (elektronisch oder physisch) zu löschen oder zu entfernen und sicherzustellen, dass alle Kunden dasselbe tun. PremiumBeat stellt Ihnen vergleichbaren Inhalt kostenlos zur Verfügung (wobei die Vergleichbarkeit von PremiumBeat nach angemessenem, kaufmännischem Ermessen bestimmt wird). Dieser Inhalt unterliegt den allgemeine Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung.

8 – Steuern

Die von PremiumBeat erhobenen Lizenzgebühren enthalten weder Steuern noch Zölle oder sonstige staatliche Abgaben. PremiumBeat stellt Ihnen die Beträge solcher Steuern, Zölle oder sonstiger Abgaben zusätzlich in Rechnung, die PremiumBeat einzufordern gehalten ist. Dies schließt uneingeschränkt auch Verkaufs- und Nutzungssteuern sowie Mehrwertsteuern ein. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung bestätigen Sie, dass Ihr Aufenthaltsland mit dem Land Ihrer Rechnungsadresse übereinstimmt.

9 – Allgemeine Bestimmungen

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Provinz Quebec, Kanada, und wird entsprechend ausgelegt. Die Parteien willigen hiermit ein, sich der Rechtsprechung der Gerichte im Gerichtsbezirk von Montreal zu beugen. Die Beteiligten haben ausdrücklich darum gebeten, dass diese Vereinbarung und sämtliche Nebendokumente in englische Sprache abgefasst werden. Les parties aux présentes ont expressément exigé que cette convention et tous les documents accessoires soient rédigés en langue anglaise.

Kein Inhalt der vorliegenden Vereinbarung wird so interpretiert, als würde er ein Joint Venture oder eine Partnerschaft zwischen den Parteien begründen oder herstellen. Diese Vereinbarung soll zugunsten der jeweiligen Nachlassempfänger, Testamentsvollstrecker, Verwalter und Rechtsnachfolger der Beteiligten abgeschlossen werden und diese verpflichten. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung durch ein zuständiges Gericht oder eine sonstige rechtlich begründete Körperschaft mit entsprechender Gerichtsgewalt als ungültig oder nicht durchführbar erachtet werden, bleibt der übrige Teil dieser Vereinbarung vollständig gültig und in Kraft.

Letzte Überarbeitung: Dezember 2023

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